1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Wiederholung der Prüfung
8. Rechtsgrundlagen
9. Lehrgangsträger
1. Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen im Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens berücksichtigen kann.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. In der Regel melden die Kursträger die Teilnehmer gesammelt an. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 1. März, für die Prüfung im Herbst der 1. September des jeweiligen Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 660,00 Euro, sie wird gesondert angefordert.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
4. Prüfungstermine
Die Kammer führt Prüfungen zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durch. Die Prüfungstermine werden in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse”
- Marketing-Management
- Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
- Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
- Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
II. Prüfungsteil „Führung und Management im Unternehmen”
- Unternehmensführung
- Unternehmensorganisation und Projektmanagement
- Personalmanagement
III. Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch”
Der Teilnehmer soll in einer fachübergreifenden Projektarbeit mit kaufmännischem Hintergrund nachweisen, dass er eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Außerdem soll der Teilnehmer in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in unternehmenstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten.
Die Prüfung im I. Teil wird schriftlich durchgeführt. Im II. Teil ist sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von anwendungsbezogenen, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen. Im III. Teil ist die Projektarbeit als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Zum Fachgespräch in Teil III ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat. Außerdem kann die schriftliche Prüfung im I. Teil in höchstens zwei Prüfungsbereichen unter bestimmten Bedingungen durch eine anwendungsbezogene mündliche Prüfung ergänzt werden.
Der II. Prüfungsteil darf erst nach Ablegen des I. Prüfungsteils durchgeführt werden. Die Prüfung des III. Teils darf erst nach erfolgreichem Ablegen des I. und II. Teils durchgeführt werden. Mit dem III. Prüfungsteil soll spätestens ein Jahr nach dem letzten erfolgreichen Abschluss der Teile I und II begonnen werden.
6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend” bewertet wurden.
7. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin vom 12. Juli 2006 durchgeführt .
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Stuttgart
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Böblingen
.Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Böblingen. finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Ludwigsburg
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Nürtingen
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.