1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Wiederholung der Prüfung
8. Rechtsgrundlagen
9. Lehrgangsträger
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und
Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Formulare für die Anmeldung sind bei der Kammer erhältlich (siehe Download in der Servicespalte). Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils sechs Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Die Prüfungsgebühr für die Ausbilderprüfung beträgt zur Zeit 180,00 Euro.
3. Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
4. Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet in der Regel sechsmal jährlich, jeweils am ersten Dienstag im Februar, April, Mai, Juli, Oktober und Dezember eines jeden Jahres statt. Die Termine werden jeweils in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
und Ausbildung planen, - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von
Auszubildenden mitwirken, - Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.
Die praktische Prüfung besteht aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit begründet. Die Prüfung im praktischen Teil dauert etwa 30 Minuten.
Für den praktischen Teil schlägt der Prüfungsteilnehmer ein Thema vor. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass das Lernziel in einer Zeit von 15 Minuten erreicht werden kann. Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Bei gewerblich-technischen Berufen ist in Ausnahmefällen auch eine Unterweisungsprobe an Maschinen möglich.
Bis zur praktischen Prüfung muss der Prüfungsteilnehmer ein Konzept ausarbeiten, das stichwortartig den Inhalt der Unterweisung und die Lernzielangabe umreißt.
6. Ergebnis der Prüfung
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
7. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der
Prüfungsordnung
für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Stuttgart
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Böblingen
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Böblingen finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Ludwigsburg
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Ludwigsburg finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Nürtingen
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Nürtingen finden Sie in der Servicespalte neben dem