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AUS- UND WEITERBILDUNG

Neuordnung der Konstruktionsberufe

Die Verordnung ist bis zum Jahr 2016 befristet (§ 29 Abs 3). Da es bei der Neuordnung der „Konstruktionsberufe“ zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die Ausbildungsdauer kam, hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, die Ausbildungsordnung der „Konstruktionsberufe“ sowie weitere Verordnungen mit 3 ½-jähriger Ausbildungsdauer auf 5 Jahre zu befristen und einer Evaluierung zu unterziehen. Kurzfristig wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem Kriterien für die zukünftige Dauer von Berufsausbildungen erarbeitet werden sollen.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur Technischen Produktdesignerin und zum Technischen Systemplaner/zur Technischen Systemplanerin finden Sie zum Download neben diesem Text.

DOKUMENT-NR. 88029

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