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Zulassung zur Abschlussprüfung als externer Prüfling (§ 45 Abs. 2 BBiG) (Dokument-Nr.: 34038)
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DIHK Flyer
(PDF, 234 KB) (Dokument-Nr.: 105483)
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Wer nachweisen kann, dass er mindestens die 1,5-fache Zeit, die sonst als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf tätig war, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, kann nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Bei der Mehrzahl der Berufe ist von viereinhalb Jahren Berufspraxis auszugehen. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung zu absolvieren. Sogar Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Weitere Informationen und die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie neben dem Text in der Servicespalte.
Ausbildungsbetrieb werden, rechtliche Rahmenbedingungen, Vergütung und Urlaub, Innovationspreis Ausbildung, Ausländische Betriebe bilden aus etc. mehr
Hier finden Sie den Berufsausbildungsvertrag und weitere Formulare zur Ausbildung, Änderung und Abmeldung von der Berufsausbildung sowie Berichtshefte zum kostenlosen Herunterladen. mehr
Hier können Betriebe und Auszubildende die Prüfungsstatistik mit den Ergebnissen der Abschlussprüfung ab Sommer 2009 abrufen. Ab sofort stehen die Ergebnisse der Abschlussprüfung Winter 2011/2012 online. mehr
Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte, Gebühren und Bildungsträger. mehr
Hier finden Sie Informationen und Termine rund um die Zwischen- und Abschlussprüfungen. mehr
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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