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AUS- UND WEITERBILDUNG

Jubiläumsstiftung der IHK Region Stuttgart

In der Absicht, besonders qualifizierte Kaufleute und Facharbeiter für eine Tätigkeit im Ausland zu gewinnen, hat die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart aus Anlass ihres 125-jährigen Bestehens ein

Stipendium für einen Aufenthalt im Ausland

gestiftet, das nach folgendem Statut gewährt wird:

Artikel 1:
Der Auslandsaufenthalt im europäischen oder außereuropäischen Ausland dauert mindestens zwei, höchstens sechs Monate. Er soll so gestaltet sein, dass die Begünstigten durch die Mitarbeit in einem Unternehmen des Gastlandes auf eine Tätigkeit im Ausland vorbereitet werden und weitere berufliche Erfahrungen sammeln können.

Artikel 2:
Durch die Stiftung werden jährlich, erstmals im Jahre 1980, je vier Auszubildende begünstigt, deren Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt und die nach den Richtlinien der Kammer für besondere Leistungen in der Abschlussprüfung mit einem Preis ausgezeichnet wurden.

Artikel 3:
Die Verwaltung der Stiftung obliegt einem Verwaltungsrat, der aus dem jeweiligen Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, sowie aus zwei oder mehr Mitgliedern besteht, die dem Präsidium der Kammer angehören. Die Vollversammlung beruft die Mitglieder.

Artikel 4:
Um das Stipendium können sich Kaufleute und Facharbeiter bewerben, welche die in Artikel 2 umschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Bewerbung erfolgt schriftlich; die erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Die Bewerber sollen dabei das Land ihrer Wahl und den Betrieb vorschlagen, in welchem sie tätig sein wollen.

Artikel 5:
Der Verwaltungsrat wählt die Begünstigten aus. Die Kriterien für die Auswahl sind

  • die Prüfungsleistungen des Bewerbers,
  • sein Persönlichkeitsbild,
  • seine Kenntnisse in Fremdsprachen,
  • die Beurteilung des Ausbildungsbetriebes oder des Unternehmens, in dem der Bewerber zur Zeit der Bewerbung tätig ist.

Die Entscheidung des Verwaltungsrates ist nicht anfechtbar.

Artikel 6:
Die Kammer finanziert die Kosten der Reise; darüber hinaus gewährt sie einen monatlichen Zuschuss zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhaltes. Die im Gastland bezogene Vergütung kann bis zur Hälfte angerechnet werden. Die Förderung ist auf maximal 6.000 Euro je Stipendiat begrenzt. Die Kammer unterstützt den Begünstigten bei der Suche nach einer entsprechenden Tätigkeit in einem Betrieb im Gastland.

Artikel 7:
Dieses Statut ist am 25. März 1980 durch das Präsidium der Kammer beschlossen worden.

Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Zeugnisse (IHK-Abschlusszeugnis, letztes Schulzeugnis)
  • Stellungnahme des Arbeitgebers zu der Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

DOKUMENT-NR. 11156

  • ANSPRECHPARTNER

Heide Rösch

  • Telefon: 0711 2005-1406
  • Fax: 0711 2005-1368

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