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AUS- UND WEITERBILDUNG

„Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsabschlüsse“

Ab dem 1. April 2012 gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens. Zu diesem Termin tritt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Kraft. Nach dem Bundestag hat am 4. November 2011 auch der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wird überprüft, ob und inwieweit ein im Ausland erworbener Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wurden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, aus der die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen.

Umfasst werden von dem Gesetz alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist z. B. für die ca. 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nichthandwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle.

Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründen 77 von 80 IHKs einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss (IHK-FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Die Vollversammlung der IHK Region Stuttgart hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2011 eine Beteiligung der IHK am IHK-FOSA sowie die Übertragung der gesetzlichen Aufgaben beschlossen. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass für die Erfüllung der Aufgaben nach dem BQFG ein umfangreiches Fachwissen über die Ausbildungssysteme aus aller Welt erforderlich ist. Dieses Wissen soll möglichst nur an einer Stelle und nicht dezentral in 80 IHKs aufgebaut werden. Zudem gelten durch eine zentrale Lösung für die Entscheidungen einheitliche Qualitätsstandards und das hohe Niveau und Ansehen der deutschen Berufsabschlüsse.

Ab dem 1. April 2012 könnten Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit beim IHK-FOSA eingereicht werden. Näheres zum Antragsverfahren erfahren Sie unter dem Link www.ihk-fosa.de.

DOKUMENT-NR. 104246

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