Von der Einhaltung der Sozialvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg zum Gütertransport im Einsatz haben oder die in der Personenbeförderung Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen verwenden.
Die Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht" hält also nicht nur für Speditionen, Frachtführer und Busunternehmen Informationen bereit, sondern wendet sich auch an (kleine) Dienstleister, Handwerker, Handels- und Industriebetriebe.
In der Rubrik 'Downloads' können Sie die Broschüre herunterladen - für die Printversion im DIN A4- oder DIN A5-Format wenden Sie sich bitte an Herrn Götz Bopp (siehe 'Ansprechpartner').
Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW bietet ein Internet-Forum für Fragen rund um die Auslegung und Anwendung der Sozialvorschriften. Den Direktlink finden Sie unter 'Externe Links'.
Außerdem haben die obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zwei Leitfäden zur Auslegung der Sozialvorschriften veröffentlicht. Eine Verknüpfung finden Sie unter 'Externe Links'.
Stand: September 2011