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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Lenk- und Ruhezeiten: 4-Wochen-Übersicht

Die Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten von Lkw-, Bus- und Kleintransporterfahrern (sowie von gewerblich eingesetzten Pkw-Anhänger-Kombinationen) sind in internationalen, europäischen und nationalen Übereinkommen, Gesetzen und Verordnungen geregelt. Will man alle Normen, die das "Fahrpersonalrecht" ausgestalten, auflisten, wird man zurecht irgendwo bei über 20 aufhören und sich mit "einfacheren" Dingen beschäftigen wollen. Dies gilt insbesondere für die (Werkverkehrs-) Unternehmen, die ihr Geld nicht auf der Straße verdienen, sondern den Einsatz von Fahrzeugen nur als "Nebenzweck" zur Erfüllung ihrer eigentlichen Intention betreiben.

Nun kommt man um die Einhaltung der Vorschriften aber nicht herum - für die Straßenverkehrssicherheit und als Grundlage eines "fairen" Wettbewerbes haben diese ja auch ihre unzweifelhafte Bedeutung und Richtigkeit. Daneben kann man es sich aber auch finanziell gar nicht leisten, hier Fünfe gerade sein zu lassen. Wer sich über die Höhe eines Bußgeldes für 20 km/h zu viel auf der Landstraße echauffiert, dem sei ein Blick in den "Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht" angeraten, der vor drei- und vierstelligen Zahlen für einzelne Vergehen nur so strotzt.

Das Fahrpersonalrecht ist gespickt mit Begrifflichkeiten, die für sich gesehen noch selbsterklärend erscheinen - erst wenn der verkürzten Wochenruhezeit eine verlängerte, aber durch eine aufgeteilte Tagesruhezeit gesplittete Tageslenkzeit folgt, die selbst wiederum von einer aufgesplitteten und einer "normalen" Fahrtunterbrechung gekennzeichnet war, muss auch der Kenner der Materie erst mal (kurz) überlegen, ob das alles in einen von sechs relevanten 24-Stunden-Zeiträumen unterzubringen ist.

Die "Kommentierte Übersicht: vier Wochen lenken und ruhen", die Sie in der Rubrik 'Downloads' herunterladen können, ist ein durch grafische Unterstützung angereicherter Versuch, Theorie und Praxis modellartig zusammenzuführen. Behandelt wird darin aber nur der "Standard", also ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, das von einem Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr bewegt wird. Weitere Darstellungen, beispielsweise für den Werkverkehr mit insgesamt vielleicht nur 15 Stunden Lenkzeit pro Woche oder den grenzüberschreitenden Gelegenheitspersonenverkehr mit 10-tägigen Busreisen, sollen gegebenenfalls folgen.

Stand: August 2010

DOKUMENT-NR. 34336

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