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Existenzgründung im Güterkraftverkehrsgewerbe (Dokument-Nr.: 10011)
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Links Verkehrswirtschaft (Dokument-Nr.: 1815)
VERKEHRSWIRTSCHAFT
Fachkundeprüfungen
Eine besondere Erlaubnis ist erforderlich, wenn Sie
- ein gewerbliches Güterkraftverkehrsunternehmen (geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern) mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
- ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen
- ein Personenbeförderungsunternehmen, das kein Taxi- oder Mietwagenunternehmen ist (Busunternehmen)
gründen.
Voraussetzung für deren Erteilung durch die jeweilige untere Verkehrsbehörde (Stadtverwaltung in kreisfreien Städten, Landratsamt) ist der Nachweis von
- persönlicher Zuverlässigkeit
- fachlicher Eignung
- finanzieller Leistungsfähigkeit.
Die fachliche Eignung wird in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der IHK nachgewiesen.
DOKUMENT-NR. 20264
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