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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Fachkundeprüfungen

Eine besondere Erlaubnis ist erforderlich, wenn Sie

  • ein gewerbliches Güterkraftverkehrsunternehmen (geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern) mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
  • ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen
  • ein Personenbeförderungsunternehmen, das kein Taxi- oder Mietwagenunternehmen ist (Busunternehmen)

gründen.

Voraussetzung für deren Erteilung durch die jeweilige untere Verkehrsbehörde (Stadtverwaltung in kreisfreien Städten, Landratsamt) ist der Nachweis von

  • persönlicher Zuverlässigkeit
  • fachlicher Eignung
  • finanzieller Leistungsfähigkeit.

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der IHK nachgewiesen.

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Straßenpersonenverkehr - Prüfungen

Der Betrieb eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens (Taxi, Mietwagen, Omnibus) erfordert Genehmigungen durch die zuständige Verkehrsbehörde. mehr

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Güterkraftverkehr - Prüfungen

Der Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens erfordert Genehmigungen durch die zuständige Verkehrsbehörde. mehr

DOKUMENT-NR. 20264

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Sicherheit in der Wirtschaft

Gewerbeflächen

Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr