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Volletxt des EuGH Urteils (C-28/09) (Link: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=117181&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=362354)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2011 in einem Urteil (C-28/09) festgestellt, dass das sektorale Fahrverbot, das für bestimmte LKWs und Ladungsarten auf einem Streckenabschnitt der Inntalautobahn gilt, gegen Europarecht verstößt. Konkret liegt ein Verstoß gegen den freien Warenverkehr vor. Bereits zum zweiten Mal nach 2005 wird damit das Fahrverbot als europarechtswidrig eingestuft. Die Verbindung zwischen Deutschland und Italien gilt als wichtige alpenquerende Verkehrstrasse.
Im konkreten Fall erkennt der EUGH zwar an, dass Österreich auch gravierende Maßnahmen - wie beispielsweise Fahrverbote - ergreifen kann, wenn dies zur Einhaltung von europäischen Schadstoffgrenzwerten erforderlich ist und dazu notfalls auch der freie Warenverkehr eingeschränkt werden kann. Allerdings gilt dies nur dann, wenn zuvor alle denkbaren weniger drastischen Maßnahmen eingehend geprüft wurden. Hier waren beispielsweise ein generelles Tempolimit und eine Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Schadstoffklassen im Gespräch, für die Österreich nicht nachweisen konnte, dass diese Maßnahmen unwirksam sind. Daher stellt das generelle sektorale Fahrverbot keine „geeignete“ Maßnahme dar und ist somit unverhältnismäßig.
Österreich muss diese Entscheidung des EuGH nun umsetzten. Da allerdings weiterhin die europäischen Schadstoffgrenzwerte auf diesem Streckenabschnitt deutlich überschritten werden, ist hier auch in Zukunft mit weiteren Maßnahmen, beispielsweise Fahrverboten für bestimmte Schadstoffklassen zu rechnen. In der seitlichen Serviceleiste finden Sie den Link zum Volltext der EuGH Entscheidung.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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