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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Lichtpflicht im Ausland

In zahlreichen Ländern müssen Autofahrer ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen.

Die Lichtpflicht am Tag gilt in folgenden Ländern: Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal (auf der Schnellstraße IP 5), Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Autobahnen und Außerortsstraßen vorgeschrieben.

In Bulgarien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit; Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet. In Kroatien herrscht Lichtpflicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres.

Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Frankreich, Italien und der Schweiz verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden.

Quelle: ADAC

Stand: Oktober 2010

DOKUMENT-NR. 23134

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