Externe Links
-
Informationen des ADAC (Link: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/lichtpflicht/default.aspx?ComponentId=35077&SourcePageId=48406)
Sie befinden sich hier: Startseite > Verkehr > International > Lichtpflicht im Ausland
In zahlreichen Ländern müssen Autofahrer ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt in folgenden Ländern: Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal (auf der Schnellstraße IP 5), Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Autobahnen und Außerortsstraßen vorgeschrieben.
In Bulgarien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit; Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet. In Kroatien herrscht Lichtpflicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres.
Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Frankreich, Italien und der Schweiz verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden.
Quelle: ADAC
Stand: Oktober 2010
Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.