. .
Illustration

VERKEHRSWIRTSCHAFT

CEMT-Genehmigungen

CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten (siehe Auflistung am Ende des Dokumentes). CEMT-Genehmigungen werden grundsätzlich nur für „EURO 3 sichere” Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Förderation gelten allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen.
Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gelten, werden ausschließlich für „EURO 4 sichere” Fahrzeuge erteilt. Soweit für Österreich gültige Genehmigungen für die Neuerteilung zur Verfügung stehen, werden diese grundsätzlich an diejenigen Unternehmer neu erteilt, denen bisher keine oder maximal eine österreichfreie CEMT-Genehmigung erteilt worden ist.

Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens eine Beförderung im Bewertungszeitraum nachweisen, bei denen der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wird (im Folgenden „CEMT-Beförderung” genannt).
Für eine Wiedererteilung einer CEMT-Jahresgenehmigung, die ohne Österreich-, Italien-, Griechenland- oder Russland-Sperrstempel erteilt wurde, muss im Bewertungszeitraum mindestens eine entsprechende CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden.

Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz bis zu 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, soweit sie glaubhaft machen, dass sie 2012 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten Beförderungen sind ggf. nachzuweisen. Für die Neuerteilung einer österreich-, italien- griechenland- oder russlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung ist der Bedarf entsprechend zu begründen und ggf. geeignet nachzuweisen.

Der Bewertungszeitraum sowohl für das Wieder- als auch für das Neuerteilungsverfahren erstreckt sich vom 01. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres.

Unter "Externe Links" finden Sie eine Verknüpfung auf die Internetseiten des BAG. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen rund um die CEMT-Genehmigungen.

Die BAG-Außenstelle Stuttgart finden Sie in der
Schloßstraße 49
70174 Stuttgart
Telefon 0711 615557-0

CEMT-Mitgliedsstaaten: Albanien (AL), Armenien (ARM), Aserbaidschan (AZ), Belgien (B), Bosnien und Herzegowina (BIH), Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Deutschland (D), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (F), Georgien (GE), Griechenland (GR), Irland (IRL), Italien (I), Kroatien (HR), Lettland (LV), Liechtenstein (FL), Litauen (LT), Luxemburg (L), Makedonien (MK bzw. ERYM, FYROM), Malta (M), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), Niederlande (NL), Norwegen (N), Österreich (A), Polen (PL), Portugal (P), Rumänien (RO), Russische Förderation (RUS), Schweden (S), Schweiz (CH), Serbien (SRB), Slowakische Republik (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Tschechische Republik (CZ), Türkei (TR), Ukraine (UA), Ungarn (H), Vereinigtes Königreich (UK), Weißrussland (Belarus) (BY)

Stand: Januar 2012

DOKUMENT-NR. 22292

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • QUICKLINKS

Sicherheit in der Wirtschaft

Gewerbeflächen

Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr