. .
Illustration

VERKEHRSWIRTSCHAFT

Mautausweichverkehr

Um vermeintliche Mautausweichverkehre zu verhindern oder die Feinstaubbelastung zu reduzieren, haben einige Länder auf gewissen Streckenabschnitten oder innerhalb begrenzter Gebiete Durchfahrtsverbote erlassen. Dazu musste nicht nur die Straßenverkehrsordnung geändert werden, auch wurden wissenschaftlich belegte Studien, die die nicht gegebene Wirksamkeit bzw. unverhältnismäßige Diskriminierung des Lkw-Verkehrs bescheinigen, außer Acht gelassen.

Da die Streckensperrungen auch lokal begrenzt sind, ist mittlerweile ein kaum mehr zu durchschauender Flickenteppich an Verboten und Beschränkungen entstanden. Nachvollziehbar sind nur die wenigsten Verbote - schnell wird deutlich, dass hier hauptsächlich populistische und einseitig gegen den Verkehr gerichtete Maßnahmen ergriffen werden, bei denen es nicht um eine nachhaltige Wirksamkeit, sondern überwiegend um ein gut gegenüber der Öffentlichkeit darstellbares Handeln der Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung geht.

Welche Strecken in Deutschland von Fahrverboten betroffen sind, finden Sie in der unter 'Downloads' bereitgestellten Übersicht.

Aufgrund des politischen Drucks wurde als Voraussetzung für Verkehrsrestriktionen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgenommen. Nach der 15. Verordnung zur Änderung der StVO erlaubt diese jetzt in Paragraf 45 Abs. 9 StVO die Einführung von Fahrverboten:
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist... Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können..."

Die IHK setzt sich die im Schulterschluss mit dem Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) und dem Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes (VVW) dafür ein, Sperrungen in der Region Stuttgart so weit als möglich zu verhindern und gegebenenfalls die Belastungen für die Unternehmen bei der Ausweisung von Streckensperrungen in der Region Stuttgart so niedrig wie irgend möglich zu halten.

In der Rubrik 'Downloads' finden Sie das Dokument "Mautausweichverkehr Hintergründe", in dem die Bemühungen der Kammer wie auch die Reaktionen der Verwaltung dokumentiert sind.

Situation in Baden-Württemberg (Stand März 2011)

  • L 1129 Pleidelsheim
    von Pleidelsheim bis Freiberg in Fahrtrichtung Freiberg; 1,3 km; Transitverkehr über 3,5 t; ganztags
  • Stadt Karlsruhe
    Reinhold-Frank-Straße; 0,5 km; Transitverkehr über 3,5 t; ganztags
  • Stadt Stuttgart
    Transitverkehr über 3,5 t; ganztags
  • B 3
    von B 10 bei Karlsruhe-Durlach bis B 35 in Bruchsal; 15 km; Transitverkehr über 12 t; Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • B 10
    von AS Porzheim-Ost (A8) bis AS Stuttgart-Zuffenhausen (A 81); 36 km; Transitverkehr über 12 t; Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • B 27 Rottweil
    von B 14 bis AS Villingen-Schwenningen (A81); 6,7 km; Transitverkehr über 12 t; ganztags
  • geplant: B 29 bei Ellwangen/Jagst; Ostalbkreis inklusive weiterer Land- und Kreisstraßen;
    "Korridorsperrung" für Transitverkehr über 12 t; ganztags
  • B 35
    von AS Bruchsal (A5) bis B10 bei Illingen; 36 km; Transitverkehr über 12 t; Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • B 293
    von Heilbronn bis Bretten; 43 km; Transitverkehr über 12 t; Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr und
    von B 10 in Pfinztal-Berghausen bis B 35 bei Bretten; 13 km; Transitverkehr über 12 t; Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • B 294
    von AS Pforzheim-Nord (A8) bis Bretten; 15 km; Transitverkehr über 12 t; Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr

Verstöße werden zunächst mit 20 Euro Geldbuße geahndet. Bei wiederholten Verstößen droht beim dritten Ignorieren des Durchfahrtsverbots ein dreimonatiges Fahrverbot.

Hintergrund für Sperrmaßnahmen aufgrund von Mautausweichverkehren ist die Behauptung, dass durch die Einführung der LKW-Maut in ganz erheblichem Umfang Verkehr auf die Bundesstraßen verlagert worden sei, der die Anwohner erheblich belästige und beeinträchtige. Tatsächlich wurden entsprechende Anstiege der Lkw-Verkehre nur in wenigen Ausnahmefällen - beispielsweise auf der B 10 in Enzweihingen - nachgewiesen.

DOKUMENT-NR. 17976

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • QUICKLINKS

Sicherheit in der Wirtschaft

Gewerbeflächen

Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr