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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Anzeigepflicht für Postdienstleistungen

Seit Beginn der Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland kann die Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1000 Gramm nur von dem vorgenommen werden, der über eine Lizenz der Bundesnetzagentur verfügt. Auch der gewerbliche Transport von einzelnen Sendungen mit Anschrift gilt nach dem Postgesetz als Postdienstleistung. Wer solche Transporte durchführt, muss seine Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigen. Die Anzeige dient allein der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung. Postdienstleistungsunternehmen, die ihrer Anzeigepflicht nach dem Postgesetz bisher noch nicht nachgekommen sind, sollten dies unverzüglich nachholen. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur ist kostenlos. Wer allerdings die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Mitteilung nach § 36 Postgesetz umfasst neben Namen und Anschrift die Information über die beförderten Sendungen (Pakete bis 20 kg, Briefe oder Umschläge mit Dokumenten). Die Anzeigepflicht gilt auch für Kurierdienste und Kurierfahrer, die ihre Aufträge direkt vom Absender oder von einer Zentrale erhalten, sowie für so genannte Erfüllungsgehilfen (Sub-Unternehmer).

Informationen seitens der Bundesnetzagentur:

Anzeigepflicht gemäß § 36 Postgesetz:

Wer Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, hat die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Anzeigepflichtige Tätigkeiten sind

  • Beförderung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, wenn diese Tätigkeit im Auftrag eines Lizenznehmers (als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe) erfolgt
  • Beförderung von Briefsendungen über 1000 Gramm
  • Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg
  • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften
  • Kurierdienst gemäß § 5 PostG

Den Vordruck zur Anzeige der Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs finden Sie unter 'Externe Links'.



Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die weiterführenden Verknüpfungen unter 'Externe Links' und setzen Sie sich im Zweifel bitte direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon 0228 14-0
Telefax 0228 14-8872
E-Mail: info@bnetza.de
Telefonhotline "Postlizenzen": +49 (0)228 14 5555

Stand: Oktober 2011

DOKUMENT-NR. 25612

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