. .
Illustration

VERKEHRSWIRTSCHAFT

Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP)

VERKEHRSWIRTSCHAFT

KEP-Unternehmerleitfaden

Speziell kleine und mittlere Unternehmen finden im Leitfaden für Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) Antworten auf zahlreiche Fragen rund um den gewerblichen Gütertransport. mehr

VERKEHRSWIRTSCHAFT

Anzeigepflicht für Postdienstleistungen

Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, müssen die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebes bei der Bundesnetzagentur anmelden. Wer betroffen ist und wie die Anmeldung erfolgt, erfahren Sie hier. mehr

VERKEHRSWIRTSCHAFT

Kontrollgeräte in Kleintransportern und SUVs

Durch die Einführung des digitalen Kontrollgeräts haben sich auch im Bereich der Kleintransporter bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht Veränderungen ergeben. Ist ein Fahrzeug mit einem analogen oder digitalen Kontrollgerät ausgestattet, dürfen die bisher allgemein erforderlichen handschriftlichen Aufzeichnungen nicht mehr verwendet werden. mehr

VERKEHRSWIRTSCHAFT

Grenzüberschreitender Güterverkehr bis sechs Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht mehr erlaubnisfrei

Güterbeförderungen von Deutschland in andere EU-Länder waren bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von sechs Tonnen nicht erlaubnispflichtig. Diese Ausnahme gilt seit 4. Dezember 2011 nicht mehr. mehr

DOKUMENT-NR. 25610

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

Christoph Nold

  • Telefon: 0711 2005-1240
  • Fax: 0711 2005-1429

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • QUICKLINKS

Sicherheit in der Wirtschaft

Gewerbeflächen

Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr