WICHTIGER HINWEIS: Durch die VO (EG) Nr. 1072/2009 wurde die nachfolgende "Sonderregelung" mit Wirkung zum 4. Dezember 2011 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt ist für alle Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht eine Genehmigung verpflichtend.
Bisher galt folgende Regelung:
In der Verordnung 881/92/EWG war in Anhang II Nr. 3 festgelegt, dass die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, sechs Tonnen nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt, von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit waren.
Das heißt konkret, dass Beförderungen von Deutschland in andere EU-Länder bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von sechs Tonnen nicht erlaubnispflichtig war. Für Transporte, die in den genannten Gewichtsrahmen fallen, wurde also weder eine EU-Lizenz benötigt, noch musste auf dem deutschen Streckenteil eine nationale Erlaubnis vorgewiesen werden.
Grenzüberschreitender Werkverkehr
Informationen finden Sie über die unter 'Mehr zu diesem Thema' bereitgestellte Verknüpfung "Werkverkehr".
Stand: Dezember 2011