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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Termine und Veranstalter von Gefahrgutfahrer- und Gefahrgutbeauftragtenschulungen

Die Veröffentlichung der hier genannten Schulungsangebote ist ein besonderer Service der IHK Region Stuttgart.

Für die Einhaltung der Schulungstermine kann die IHK Region Stuttgart allerdings keine Gewähr übernehmen. Wir empfehlen Ihnen beim Schulungsveranstalter ihrer Wahl nachzufragen, ob die Schulungstermine aktuell sind.

Schulungsteilnehmer, die eine Wiederholungsprüfung für Gefahrgutfahrer absolvieren wollen, sollten sich gleichfalls beim Schulungsveranstalter erkundigen, ob der IHK-Prüfungstermin bestätigt ist und ein Teilnahmeplatz garantiert werden kann.  


1. Schulungen für Gefahrgutfahrer nach Kapitel 8.2 ADR und IHK-Prüfungen

Termine: Erstschulungen (Basiskurse, Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und 7

Termine: Fortbildungsschulungen

Informationen: Gefahrgutfahrer

Veranstalterliste: Gefahrgutfahrerschulungen


2. Schulungen für Gefahrgutbeauftragte nach GbV und IHK-Prüfungen

Termine: Grundschulungen

Informationen: Gefahrgutbeauftragte

Veranstalterliste: Gefahrgutbeauftragtenschulungen

Die nächsten Prüfungstermine für Gefahrgutbeauftragte sind vorgesehen am:

Mittwoch, 23.05.2012

Freitag, 29.06.2012

Montag, 30.07.2012

Freitag, 17.08.2012

Freitag, 28.09.2012

Dienstag, 23.10.2012

Freitag, 23.11.2012

Freitag, 14.12.2012

Prüfungsbeginn ist jeweils um 09:30 Uhr.

Bitte verwenden Sie zur Prüfungsanmeldung das Antragsformular . Nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie ein Einladungsschreiben von der IHK.

Aufgrund von Umbaumaßnahmen in der IHK Region Stuttgart werden die Prüfungen an anderen Veranstaltungsorten stattfinden. Diese werden den Prüfungsteilnehmern mit dem Einladungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt. In der Regel werden wir unsere Räumlichkeiten in der Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart nutzen.

  • Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin Ihre gültige Lehrgangsbestätigung im Original und/oder Ihren Schulungsnachweis im Originalgültigen Personalausweis oder Reisepass, dem Verkehrsträger entsprechende aktuell gültige Rechtsvorschriften und einen Taschenrechner mit. Einen Kugelschreiber erhalten Sie vor Prüfungsbeginn von der IHK.

  • Das Mitbringen von Mobiltelefonen, programmierbaren Taschenrechnern oder sonstigen elektronischen Geräten zur Prüfung ist nicht zulässig. Ein Ausschalten der Geräte während der Prüfung ist nicht ausreichend. Die Nichtbeachtung kann als Täuschungshandlung gewertet werden.

  • Über die Prüfungsgebühr erhalten Sie nach der Prüfung einen Gebührenbescheid. Sie beruht auf der Gebührenordnung der IHK Region Stuttgart in der jeweils gültigen Fassung und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer nach § 2 Abs. 3 UStG. Die Gebühr wird nach der Prüfung sofort fällig und ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu entrichten. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, so informieren Sie uns bitte unverzüglich. Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 50 Prozent.

  • Schulungsnachweise werden nach bestandener Grundprüfung für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Geltungsdauer des Schulungsnachweises wird um fünf Jahre ab Ablauf der Gültigkeit verlängert, wenn der Inhaber innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf an einer Verlängerungsprüfung teilgenommen hat.

DOKUMENT-NR. 6832

  • ANSPRECHPARTNER

Ingrid Hollstein

  • Telefon: 0711 2005-1323
  • Fax: 0711 2005-1429

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Erhan Kavuncu

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