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VERKEHRSWIRTSCHAFT

Informationen für Schulungsveranstalter zur Gefahrgutbeauftragtenausbildung

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) dürfen nur speziell geschulte und geprüfte Personen als Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen bestellt werden.

Die Schulungen werden von Veranstaltern durchgeführt, die von der IHK Region Stuttgart zugelassen sind.

Die Schulungen werden unterteilt nach den Verkehrsträgern:

  • Straße
  • Schiene
  • Binnenschiff
  • Seeschiff.

Die Schulungsinhalte ergeben sich aus 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN (analog auch für den Seeverkehr) sowie § 8 GbV in Verbindung mit der Satzung der IHK Region Stuttgart, betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte in der jeweils gültigen Fassung.

Informationen für Schulungsveranstalter finden Sie als Download gleich neben diesem Text.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung von Fragen im Bereich des Anerkennungsverfahrens, mögliche Vorgehensweisen zur Umsetzung der Vorgaben und zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs vor der Einreichnung Ihrer Antragsunterlagen an den genannten Ansprechpartner. 

DOKUMENT-NR. 99865

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