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TOURISMUS

Tipps zur Gründung eines Reisebüros oder -veranstalters

Reisebüro/ Reisevermittler
Das klassische Reisebüro ist vermittelnd tätig, das heißt es verkauft Leistungen Dritter. Für die Vermittlung von Dienstleistungen zahlt der Erbringer dieser Leistungen Provisionen. Damit ein Reisebüro den Status eines Vermittlers beibehält, muss dies z. B. durch verschiedene Vermittlungsverträge klar herausgestellt werden. Der Kunde darf nicht den Eindruck gewinnen, das Reisebüro erbringe Leistungen in eigener Verantwortung.

Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist zunächst einmal jeder, der eine Pauschalreise im Sinne des § 651 a BGB anbietet, das heißt mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Gesamtpaket unter eigenem Namen (Name des Reiseveranstalters) zu einem Gesamtpreis bündelt. Beispiele aus der Rechtsprechung für zwei Hauptleistungen:

  • Beförderung und Unterkunft
  • Beförderung und Mietwagen
  • Beförderung und Verkaufsveranstaltung (Werbefahrt, Kaffeefahrt etc.)
  • Unterkunft und Hobbykurs/ Sport
  • Kreuzfahrten
  • Ferienwohnung und Reiseleitung
  • Segeltour und Skipper.

Gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro
Eine gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro besteht bei den Informationen, die am Rande der Reiseleistung erbracht werden und bei denen der Reisende auf die besondere Sachkunde des Reisebüros vertraut:

  • Hinweis über Pass- und Visavorschriften
  • Hinweis über gesundheitspolizeiliche Erfordernisse
  • Hinweis über Devisenvorschriften
  • Hinweis über Versicherungen
  • Hinweis über allgemeine Gefahren am Urlaubsort
  • Beide haben darauf zu achten, dass der Insolvenzversicherungsschein (siehe unten) den Reiseunterlagen beigelegt ist.

Hinweis zur Weitergabe von Reisedaten an US Zollbehörden bei USA Reisen
Die EU-Kommission hat mit den amerikanischen Behörden die Offenlegung der Reservierungs- und Check-In Daten vereinbart, dieses ist Voraussetzung für den Antritt eines Fluges von oder nach den USA. Wichtigste datenschutzrechtliche Anforderung ist die rechtzeitige Information der betroffenen Fluggäste über die mögliche Einsichtnahme in ihre Daten durch die US Behörden (erfolgt über Reservierungs- und Check-In Systeme von Fluggesellschaften in der EU: "PNR Access"; Kundendaten aus Vielfliegerprogrammen sind weiterhin geschützt). Eine entsprechende Mitteilung muss bereits bei der Buchung des Fluges stattfinden, weil hier der erstmalige Eintrag von personenbezogenen Reservierungsdaten erfolgt. Reisende müssen vor Abschluss der Buchung über diese Vereinbarung informiert werden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss der Kunde grundsätzlich schriftlich in die Datenübermittlung einwilligen. Ist dieses wegen der Umstände der Buchung (telefonisch, Internet) nicht möglich, sollte zumindest die Zustimmung durch eine entsprechende Notiz von demjenigen, der die Buchung annimmt, dokumentiert werden. Verweigert ein Fluggast ausdrücklich seine Zustimmung, so kann die Buchung und Aushändigung der Reiseunterlagen nicht erfolgen. Folgende Hinweise sind seitens des Reisebüros an die/ den Buchende(n)/ Reisenden zu geben:

  • Datenschutzhinweis
  • Jede Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen
  • Die Daten werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

Hinweis für Reiseveranstalter von Busreisen
Früher mussten Reiseveranstalter, die Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen in Zusammenarbeit mit einem fremden Busunternehmen angeboten haben, nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Genehmigung für Tätigkeiten im Kraftomnibusverkehr vorweisen. Seit dem 26. Juli 2002 ist dies nicht mehr erforderlich, wenn der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Beförderung nicht von ihm selbst, sondern von einem bestimmten, bereits lizensierten Busunternehmen durchgeführt wird.

Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)
Reiseveranstalter sind gemäß § 651 k BGB (Umsetzung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen) verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters (nicht des vermittelnden Reisebüros) Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Kundengeldabsicherung gilt auch für Reisebüros, die veranstaltend tätig werden. Die gesetzliche Absicherungspflicht betrifft auch Veranstalter, die ihren Sitz im Ausland haben. Reiseveranstalter, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union oder in EFTA-Staaten haben, benötigen die Kundengeldabsicherung wie ein in der Bundesrepublik ansässiger Veranstalter.
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen zu einem Gesamtpreis zusammengefasst anbietet. Als Nachweis für eine bestehende Absicherung des Reiseveranstalters bei einer Versicherung oder einer Bank dient der Sicherungsschein, der immer auszuhändigen ist, wenn der Veranstalter bzw. ein Vermittler bereits eine Anzahlung oder Restzahlung vor Erbringung einer Reiseleistung entgegen nimmt bzw. fordert. Die Regelung gilt nicht nur für gewerbliche Touristik-Unternehmen. Auch "Gelegenheitsreiseveranstalter" wie Kirchengemeinden, Vereine oder Volkshochschulen sind absicherungspflichtig, wenn die Reise mehr als 76,69 Euro kostet, länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt. Es handelt sich bei dem Sicherungschein um eine Absicherung des Insolvenzrisikos des Veranstalters, dies kann durch Versicherungen oder durch Bankbürgschaften geschehen.

Weitere Versicherungen
Die Tätigkeit des Reisevermittlers und Reiseveranstalters beinhaltet heute Risiken, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz von einem Unternehmen nicht mehr alleine getragen werden können, wobei das unternehmerische Risiko keine Versicherung abdecken kann. Eine umfangreiche Rechtsprechung, zahlreiche Publikationen und Aufklärungskampagnen von Verbraucherschutzverbänden tragen dazu bei, dass immer mehr Reisende das Produkt Reise kritisch betrachten. Die Reiseunternehmen sind daher gut beraten, wenn sie sich gegenüber möglichen Haftungsrisiken absichern. So empfiehlt der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) den Abschluss folgender Haftpflichtversicherungen:

  • Haftpflichtversicherung gegen Personenschäden
  • Haftpflichtversicherung gegen Sachschäden
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATA-Flugscheinen
  • Geschäftsversicherung

Deutsche Bahn Lizenz (DB-Lizenz)
Die Lizenz für den Verkauf von Bahnwerten wird durch die DB Vertrieb GmbH vergeben. DB-Agenturen sind verpflichtet, alle von der Deutschen Bahn AG vorgesehenen Bahnwerte zu verkaufen. Ein umfassendes Wissen über die Angebote der DB AG (Ausbildung als Reiseverkehrs-kaufmann/ frau oder eine mindestens zweijährige Erfahrung im Verkauf von Bahnwerten) und eine freundliche Verkaufsatmosphäre sind notwendige Voraussetzungen. Im Verkaufsraum muss mind. ein von der DB AG zugelassenes elektronisches Verkaufssystem mit Dokumentendrucker vorhanden sein (z.B. START/ AMADEUS). Zudem muss die wirtschaftliche und finanzielle Lage der DB-Agentur abgesichert sein (Vorlage einer Bilanz oder vergleichbarer Unterlagen und die Stellung einer Sicherheit). Für die Erteilung der DB-Lizenz werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Infos:
DB Vertrieb GmbH
Regionale Vertriebsleitung Süd – P.D-S -
Bayerstraße 26
80335 München
Fax: 089/1308-23277
www.db-agenturservice.de

International Air Transport Association Lizenz (IATA-Lizenz)
Die IATA ist ein Verband, dem die Mehrzahl der Linienfluggesellschaften, die in über 100 Ländern registriert sind, angehören. Die IATA hat in den vergangenen Jahrzehnten ein Agentursystem entwickelt, welches die Arbeitsbeziehung zwischen Mitgliedsfluggesellschaften und ihren Verkaufsagenturen regelt. Inzwischen gibt es weltweit über 80.000 zugelassene Passage-Verkaufsagenten, wobei derzeit 4.500 auf Deutschland entfallen. Entschließt sich ein Reisebüro Linienflugtickets zu verkaufen, so benötigt es die IATA-Lizenz. Reisebüros, die sich für eine Zulassung als IATA -Agent interessieren, müssen sich direkt an die IATA-Vertretung für Deutschland in Frankfurt am Main (www.iata.de) wenden. Die Antragsunterlagen erhält jeder Interessent auf schriftliche Anforderung hin kostenlos. Zulassungskriterien sind unter anderem:

  • Das Reisebüro muss ganzjährig zu regelmäßigen Zeiten geöffnet haben.
  • Das Reisebüro darf seine Räumlichkeiten nicht mit einem anderen Reisebüro, IATA-Agenten oder einer Luftverkehrsgesellschaft teilen.
  • Pflicht ist die Anschaffung eines in Deutschland zugelassenen Computerreservierungs- und Ticketingsystems, einschließlich eines Dokumentendruckers (z.B. START/ AMADEUS).
  • Daneben muss ein Tresor von mindestens 182 kg vorhanden sein. Bis zu einem Gewicht von 500 kg muss dieser zusätzlich in Boden oder Wand verankert sein.
  • Während der Öffnungszeiten muss eine IATA-Fachkraft anwesend sein.
  • Finanzielle Anforderungskriterien werden von der IATA gestellt; bei fehlender Bonität werden Sicherheitsleistungen gefordert (Überprüfung der Bonität).

Weitere Infos:
International Air Transport Association (IATA)
Poststraße 2-4
60329 Frankfurt/ Main
Telefon 069 242536-0
Telefax 069 242536-29
www.iata.org

Messen
In Berlin findet einmal jährlich - in der Regel im März - die Internationale Tourismus-Börse (ITB) statt. Sie ist eine der größten Messen der Tourismusbranche und nach Länderschwerpunkten aufgebaut. Des weiteren werden Kongresse und Tagungen zum Thema "Reisen" veranstaltet. In Stuttgart findet im Januar jährlich mit der Caravan Motor Touristik (CMT) eine der größten Publikumsmessen im Tourismus statt.

  • Business Travel Forum
    Ausstellung und Kongress für Reisemanagement
    Ort: CCD-Congress Center Düsseldorf
    Veranstalter: Dr. Kater Marketing GmbH
    Lindemannstraße 30
    40237 Düsseldorf
    Telefon 0211 914560
    Telefax 0211 672445
    info@kater.com
  • CMT Caravan Motor Touristik
    Ort: Messegelände Stuttgart
    Veranstalter: Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft mbH
    Am Kochenhof 16
    70192 Stuttgart
    Telefon 0711 2589-0
    Telefax 0711 2589-440
    info@messe-stuttgart.de
    www.messe-stuttgart.de
  • ITB Internationale Tourismus-Börse
    Ort: Messegelände Berlin
    Veranstalter: Messe Berlin GmbH
    Messedamm 22
    14055 Berlin
    Telefon 030 3038-0
    Telefax 030 3038-2325
    central@messe-berlin.de
    http://itb-berlin.de

Kooperationen/ Franchise
Da es gerade für die kleineren und mittelständischen Unternehmen der Reisebranche schwierig ist, Fuß zu fassen bzw. Kunden dauerhaft an sich zu binden und sich am Markt gegen die Konkurrenz zu behaupten, bietet sich eine Partnerschaft mit einem Verbund an. Der Vorteil: Die Inanspruchnahme einer bereits eingeführten Marke mit den entsprechenden Qualitäts- und Servicemerkmalen. Hinzu kommen sehr oft wertvolle Synergieeffekte, die eigene Ressourcen freisetzen, die Geschäftsbasis verstärken und dazu beitragen, Konjunkturschwankungen besser ausgleichen zu können. Inzwischen werden auch Testpartnerschaften eingegangen und die Mindestumsätze heruntergesetzt. Aufgrund der weitreichenden und meist langfristigen Verpflichtungen beim Franchisevertrag sollten Sie sich vor Vertragsabschluss genau über dessen Inhalte informieren.

Verbände

  • Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
    Albrechtstr. 9-10
    10117 Berlin
    Telefon 030 284060
    Telefax 030 2840630
    kommunikation@drv.de
    www.drv.de
  • asr Bundesverband mittelständischer
    Reiseunternehmen e.V. (asr)
    Hackescher Markt 4
    10178 Berlin
    Telefon 030 2478-190
    Telefax 030 2478-1920
    info@asr-berlin.de
    www.asr-berlin.de

Fachzeitschriften/ Nachschlagewerke

  • FVW International
    Wandsbecker Allee 1
    22041 Hamburg
    Telefon 040 41448-288
    Telefax 040 41448-299
    portal@fvw.de
    www.fvw.de
  • TID
    Wandsbecker Allee 1
    22041 Hamburg
    Telefon 040 41448-288
    Telefax 040 41448-299
  • Touristik Management
    Reichenhaller Straße 46
    81547 München
    Telefon 089 69225-22
    Telefax 089 695771
    info@tm-redaktion.de
    www.touristik-management.de
  • Reisebüro Bulletin
    Röntgenstraße 80
    64291 Darmstadt
    Telefon 06151 3501-0
    Telefax 06151 3501-39
    E-Mail info@bulletin.de
  • Touristik aktuell
    Ostring 13
    65205 Wiesbaden
    Telefon 06122 7709-02
    Telefax 06122 7709-230
    touristikaktuell@compuserve.com
    www.touristik-aktuell.de
  • Start. Das Magazin
    Konrad - Celtis - Str. 77
    81369 München
    Telefon 089 74117-175
    Telefax 089 74117-178

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