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TOURISMUS

IHKs gegen Sperrfrist und Erlaubnispflicht im Gastgewerbe

Industrie- und Handelskammern setzen sich für Abschaffung der Erlaubnispflicht im Gastgewerbe und eine weitgehende Freigabe der Sperrzeit ein

Nach der Föderalismusreform ist das Gaststättengesetz Ländersache. Künftig können die Länder darüber bestimmen, welche Voraussetzungen zum Betreiben einer Gaststätte notwendig sind. Aus Sicht der baden-württembergischen IHKs droht mit dieser Neuregelung ein Flickenteppich uneinheitlicher Landesregelungen. Durch diese Neuordnung können innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Regelungen für das Betreiben einer Gaststätte entstehen. Dies ist bereits heute in grenznahen Regionen bei der Sperrzeit der Fall.

Mit Blick auf die Gewerbefreiheit ist die komplette Abschaffung der Erlaubnispflicht im Gaststättengewerbe konsequent. Auch die Notwendigkeit einer verpflichtenden Gaststättenunterrichtung sehen die baden-württembergischen IHKs nicht. Wenn die Überwachung und Kontrolle der Betriebe durch die Behörden gewährleistet ist, braucht es keine verpflichtende Unterrichtung. Ohnehin ist durch die letzte Änderung des Gaststättengesetzes die paradoxe Situation entstanden, dass die Einordnung in erlaubnispflichtiges bzw. erlaubnisfreies Gewerbe am Alkoholausschank festgemacht wird. Dies führt dazu, dass ein Barbesitzer, der lediglich Getränke ausschenkt und bestenfalls Chips und Nüsschen ausgibt, eine Gaststättenunterrichtung besuchen muss, in der er Hygienevorgaben erklärt bekommt. Wer dagegen einen Imbiss-Stand eröffnet und keinen Alkohol ausschenkt, muss diese Unterrichtung nicht besuchen.

Ein weiteres Hemmnis in diesem Zusammenhang ist übrigens die Sperrzeitregelung für die Innen- und Außengastronomie, die von manchen Kommunen sehr restriktiv gehandhabt wird. Die IHKs sprechen sich daher dafür aus, die Sperrzeit im Gastgewerbe gänzlich aufzuheben und für die Außengastronomie eine Sperrzeit ab 24 Uhr einzurichten.

DOKUMENT-NR. 18878

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