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TOURISMUS

L-Bank: verbilligte Darlehen für Investitionen in die Tourismusinfrastruktur für Hotels und Gaststätten

Wer kann diese Darlehen in Anspruch nehmen?
Wer und was im Tourismusförderprogramm gefördert werden kann, hängt davon ab, wo das Vorhaben geplant ist. Denn dem Tourismusförderprogramm liegt eine Einteilung in drei unterschiedliche Kategorien der Gebiete zugrunde: Ferienerholungs-, Naherholungs- und Kurerholungsgebiete. Eine Liste mit den Regionen, die zu den einzelnen Kategorien an Erholungsgebieten gehören, steht auf der Homepage der L-Bank als pdf-Datei zum Download bereit (siehe Verweis auf Homepage der L-Bank am Schluss dieser Information). Folgende Unternehmen können gefördert werden, sofern es sich um mittelständische Unternehmen handelt:

  • Hotels in Gebieten der Ferienerholung und der Kurerholung, nicht jedoch der Naherholung
  • Gaststätten in Gebieten der Ferienerholung, der Naherholung und der Kurerholung
  • Betriebe des Kurwesens (Kurheime, Sanatorien, Kurkliniken) in Kurerholungsgebieten
  • Campingplätze in Gebieten der Ferienerholung und der Kurerholung
  • Sonderformen des Gastgewerbes wie z. B.: gewerblich betriebene Ferienwohnungen in Gebieten der Ferienerholung, der Naherholung und der Kurerholung

In Ausnahmefällen können Hotels und Gaststätten auch außerhalb der genannten drei Gebietskategorien gefördert werden. Dies gilt vor allem für Gebiete mit hohem Ausländer- oder Kongressreiseverkehr.

Folgende Vorhaben können gefördert werden:
Hotels, Gaststätten und Campingplätze in Gebieten der Ferienerholung und der Kurerholung:

  • Modernisierung
  • Erweiterung in Kombination mit Modernisierung, in Ausnahmefällen auch reine Erweiterung
  • Errichtung neuer Betriebe oder Übernahme bestehender Betriebe

Gaststätten in Naherholungsgebieten:

  • Modernisierung
  • Erweiterung
  • Errichtung neuer Betriebe
  • nicht: Übernahme bestehender Betriebe

Kurheime, Sanatorien und Kurkliniken in Kurerholungsgebieten:

  • nur Modernisierung

Sonderformen des Gastgewerbes:

  • Modernisierung
  • Erweiterung
  • Errichtung neuer Betriebe

Im Rahmen dieser Vorhaben werden nur Kosten für Investitionen in das Anlagevermögen finanziert. Dies sind Kosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen im Innen- und Außenbereich, Einrichtungen, bei Betriebsübernahmen auch der Übernahmepreis.

Wie funktioniert dies?
Zinsverbilligte Darlehen bis zu 75 Prozent der anrechenbaren Investitionen, verschiedene Laufzeitvarianten, Auszahlung 96Prozent; Mindestbetrag 10.000 Euro. Der Antrag wird durch das Unternehmen bei seiner Hausbank gestellt, von dort wird der Antrag an die L-Bank weiter geleitet.

DOKUMENT-NR. 10045

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