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TOURISMUS

Kürzere Sperrzeiten ab 1. Januar 2010

Ein gemütlicher Abend in der Gastwirtschaft darf seit 1. Januar 2010 länger dauern. Seitdem ist eine Änderung der Gaststättenverordnung in Kraft getretten, mit der eine Verkürzung der Sperrzeiten in Baden-Württemberg umgesetzt wurde.

Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Wieder geöffnet werden darf wie bisher ab 6 Uhr.

Während die Gastwirte Ihre Tore am Faschingsdienstag und zum 1. Mai bislang schon um 3 Uhr schließen mussten, können die Gäste zukünftig bis 5 Uhr bewirtet werden.

Die Sperrzeit für Spielhallen ist unverändert ganzjährig von 0 Uhr bis 6 Uhr. Unverändert ist auch die Möglichkeit der Ortspolizeibehörde, bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeiten zu verlängern, zu verkürzen oder zu befristen.

DOKUMENT-NR. 31346

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