Downloads
-
Änderungsverordnung zu Sperrzeiten
(PDF, 91 KB) (Dokument-Nr.: 31347)
Sie befinden sich hier: Startseite > Tourismus > Gastronomie > Kürzere Sperrzeiten ab 01.01.2010
Ein gemütlicher Abend in der Gastwirtschaft darf seit 1. Januar 2010 länger dauern. Seitdem ist eine Änderung der Gaststättenverordnung in Kraft getretten, mit der eine Verkürzung der Sperrzeiten in Baden-Württemberg umgesetzt wurde.
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Wieder geöffnet werden darf wie bisher ab 6 Uhr.
Während die Gastwirte Ihre Tore am Faschingsdienstag und zum 1. Mai bislang schon um 3 Uhr schließen mussten, können die Gäste zukünftig bis 5 Uhr bewirtet werden.
Die Sperrzeit für Spielhallen ist unverändert ganzjährig von 0 Uhr bis 6 Uhr. Unverändert ist auch die Möglichkeit der Ortspolizeibehörde, bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeiten zu verlängern, zu verkürzen oder zu befristen.
Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.