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Termine für die Gaststättenunterrichtung (Dokument-Nr.: 6430)
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Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststättenunterrichtung (Dokument-Nr.: 20607)
TOURISMUS
Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe
Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragt, einen Unterrichtungsnachweis erbringen. Eine Gaststättenerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn Alkohol (dazu zählt auch Bier und Wein) ausgeschenkt wird. Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören (wie Bäcker, Metzger, Köche). Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.
Unterrichtung bei der IHK Region Stuttgart
Die IHK Region Stuttgart führt i.d.R. zweimal monatlich Gaststättenunterrichtungen in deutscher Sprache durch. Diese finden meist am zweiten und vierten Mittwoch eines jeden Monats statt, die genaue Terminübersicht finden Sie unter "Mehr zum Thema" in der rechten Spalte.
Für die Teilnahme an den Gaststättenunterrichtungen ist keine vorherige Anmeldung erforderlich. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Unterrichtungsgebühr in bar. Bitte melden Sie sich am Unterrichtungstag ab 08:15 Uhr am Empfang der IHK Region Stuttgart in der Kronenstraße 25 (2. Stock), 70174 Stuttgart. Dort erhalten Sie einen Erfassungsbogen. Die Aufnahme der Personalien und Registrierung der Teilnehmer beginnt um 08:30 Uhr. Für die Registrierung benötigen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen, den gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass zu den Unterrichtungen nur Teilnehmer zugelassen werden können, deren deutsche Sprachkenntnisse ausreichen, um der Unterrichtung zu folgen. Nach 09:00 Uhr werden keine weiteren Teilnehmer zur Unterrichtung zugelassen. Die Unterrichtung dauert ca. vier Stunden und endet gegen 13:00 Uhr.
Gebühr
Die Unterrichtung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Kammer und beträgt 60 Euro. Die Gebühr zahlen Sie am Tag der Unterrichtung an der Kasse der IHK bar ein.
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss der Unterrichtung erhält jeder Teilnehmer eine Broschüre mit dem wesentlichen Inhalt des Unterrichtungsstoffes. Die Teilnahmebescheinigung wird in der Regel nach Bezahlung der Gebühr direkt ausgegeben, in Ausnahmefällen wird die Bescheinigung den Teilnehmern per Post zugeschickt.
