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TOURISMUS

Geplantes "Hygienebarometer" schafft mehr Probleme, als es löst

Betriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten, stehen nicht erst seit den Lebensmittelskandalen der letzten Zeit unter Beobachtung. Es gibt umfassende hygienerechtliche Anforderungen, die grundsätzlich einer strengen Prüfung seitens der Lebensmittelkontrolleure unterliegen. Allerdings ist die personelle Ausstattung der Überwachungsbehörden so gering, dass manche Betriebe über Jahre hinweg nicht kontrolliert werden können.

Der richtige Weg für einen guten Verbraucherschutz führt unseres Erachtens aber über die konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze. An vorderster Stelle neuer Gesetzesvorhaben müsste eigentlich die Prüfung stehen, ob eventuell erkennbar gewordene Defizite nicht durch angemessenen Vollzug bereits bestehender Gesetze bereinigt werden können. Stattdessen sollen nun aber neue, im Vollzug noch aufwändigere Regelungen geschaffen werden, die von dem bereits heute nicht ausreichenden Personal überwacht werden müssen:

Um den Verbraucherschutz effektvoll zu stärken, soll unter anderem ein „Hygienebarometer“ für jeden Betrieb veröffentlicht werden. Der Kunde soll daran sofort erkennen, wenn ein Betrieb hygienische Defizite hat. Als Vorbild wird nach Dänemark geschaut, wo ein Smiley eine vergleichbare Funktion erfüllt und je nach Zustand des Betriebs mehr oder weniger freundlich dreinblickt. Außer Acht gelassen wird hierbei aber, dass in Dänemark andere Rahmenbedingungen gelten, zum Beispiel ist dort die Kontrolldichte wesentlich höher als bei uns (insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Nachkontrollen, bei denen ein Unternehmen dort zeitnah die Möglichkeit hat, festgestellte Defizite zu revidieren).

In Baden-Württemberg wird sich mangels ausreichendem Kontrollpersonal schon die Einführung über einen langen Zeitraum hinziehen müssen. Wenn ein Kunde dann ein Restaurant ohne Kennzeichnung sieht, wird er wahrscheinlich von Problemen im Umgang mit der Hygiene ausgehen und nicht vermuten, dass die Kontrolleure einfach noch keine Zeit für diesen Betrieb hatten. Oder wenn ein grundsätzlich ordentlicher Betrieb Mängel bei der Dokumentation hat, muss er den skeptischen Gästen schlechtestenfalls über Jahre die negative Einstufung beim Hygienebarometer erläutern, bis er die Chance für eine Nachkontrolle erhält.

Der DIHK hat diesem Problem das Thema der Woche gewidmet. Den entsprechenden Newsletter mit Hintergrundinformationen erhalten Sie unter Downloads. Gemeinsam mit dem DIHK machen wir uns dafür stark, eine Lösung zu finden, die dem Verbraucherschutz wirklich dient und zugleich eine gute Anwendbarkeit für die Betriebe ermöglicht.

DOKUMENT-NR. 88812

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