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Kartenmaterial: Katasterämter in Baden-Württemberg (Link: http://www.lv-bw.de/lvshop2/produktinfo/wir-ueber-uns/adressen_stadt.htm)
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Stand: Juli 2010
Die Verwendung von Stadtplänen und Landkarten im Internet ist nach wie vor nicht immer unproblematisch. Viele scheinbar öffentlich verwendbare Karten dienen nur der Orientierung in der realen Welt. Eine weitere Verwendung darüber hinaus, wie z. B. zur Erstellung von eigenen Anfahrtsskizzen, ist häufig nicht ohne kostenpflichtige Lizenz zulässig.
Bei unerlaubter Verwendung lizenzpflichtiger Karten, kann der Inhaber der Kartenrechte Sie abmahnen. Eine solche Abmahnung beinhaltet üblicherweise den Hinweis auf das unerlaubte Verwenden in Verbindung mit der Aufforderung zur Unterlassung. Zudem wird in der Regel gleichzeitig mit der Abmahnung eine Schadenersatzforderung zuzüglich Anwaltsgebühren wegen Verletzung des Urheber- bzw. Nutzungsrechts geltend gemacht.
Sollten Sie Kartenmaterial wie Stadtpläne, Anfahrts- oder
Umgebungsskizzen auf Ihrer Internetseite verwenden, können Sie eine
kostenpflichtige Abmahnung verhindern, wenn Sie folgendes
berücksichtigen:
Wenn Sie bereits vorgefertigtes Kartenmaterial beispielsweise aus
dem Internet oder Buchhandel verwenden, sollten Sie unbedingt
prüfen, ob die von Ihnen verwendeten Karten zur allgemeinen
kostenlosen Nutzung in Form von Kopieren, Einscannen oder sonstigen
Vervielfältigungen und Veränderungen urheberrechtlich freigegeben
sind. Findet sich kein Freigabehinweis bei der jeweiligen Karte,
sollten Sie sich wegen des Erwerbs von Lizenzrechten mit dem
entsprechenden Verlag oder Website-Inhaber in Verbindung setzen.
Gerichte haben bereits entschieden, dass selbst die bloße
Speicherung eines eingescannten Kartenausschnitts auf dem Server,
auf dem auch die Homepage liegt, einen Urheberrechtsverstoß
darstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dieser
Kartenausschnitt nirgends verlinkt ist, da er trotzdem über
Suchmaschinen auffindbar ist.
Tipp:
Die örtlich
zuständigen Katasterämter stellen teilweise Stadtpläne zur
Verwendung zur Verfügung.
Einige halten Stadtpläne und entsprechende Ausschnitte sogar in
digitaler Form kostenlos zur Erstellung von Anfahrtskizzen in
Internetauftritten bereit, wie z. B. das Katasteramt
Stuttgart.
Es empfiehlt sich daher, beim örtlich zuständigen Katasteramt
nähere Informationen zu erfragen.
Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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