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Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 25.11.2010 (Az.: 310 O 433/10) den Betreiber eines Internetcafes für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht. Der Kunde hatte durch den Upload eines Films Urheberrechte verletzt. Zwar habe der Betreiber diese nicht selbst vorgenommen, aber er habe es unterlassen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die für das File-Sharing erforderlichen Ports zu sperren.
Unternehmer sollten daher geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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