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RECHT UND FAIR PLAY

Haftung von Internetcafe-Betreiber für Rechtsverletzungen von Kunden bei fehlenden Schutzmaßnahmen

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 25.11.2010 (Az.: 310 O 433/10) den Betreiber eines Internetcafes für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht. Der Kunde hatte durch den Upload eines Films Urheberrechte verletzt. Zwar habe der Betreiber diese nicht selbst vorgenommen, aber er habe es unterlassen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die für das File-Sharing erforderlichen Ports zu sperren.

Unternehmer sollten daher geeignete Schutzmaßnahmen treffen.

DOKUMENT-NR. 78175

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