Externe Links
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Merkblatt zum Geldwäschegesetz (Link: http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Wirtschaftsrecht/Compliance_und_Geldwaesche/1537964/Geldwaeschepraevention_GwG_1.html)
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Handelsunternehmen müssen künftig nur ausnahmsweise und auf ausdrückliche Anordnung der Aufsichtsbehörde Geldwäschebeauftragte bestellen. Betroffen sind lediglich die Risikobranchen, zu denen u. a. der Kfz-, Juwelen-, Kunst- und Antiquitätenhandel zählen. Sie sollen von der Aufsichtsbehörde angewiesen werden können, Geldwäschebeauftragte zu bestellen. Auch in besonderen - nicht näher definierten - Fällen kann die Behörde dies anordnen.
Ein besonderer Kündigungsschutz für Geldwäschebeauftragte konnte verhindert werden.
Für weitere Infos zum Geldwäschegesetz dürfen wir auf unser Merkblatt, das Sie über nebenstehenden Link finden, verweisen. Die aktuelle Änderung wird in das Merkblatt aufgenommen, sobald sie auch den Bundesrat passiert hat.
Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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