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VORAUSSICHTLICH AB 1. JANUAR 2012

Hygienebarometer für Gastronomie und Handel

Die Verbraucherschutzminister der Länder haben am 19. Mai 2011 die Einführung eines Hygienebarometers beschlossen. Der Beginn ist in einem ersten Schritt für gastronomische Betriebe ab dem 1. Januar 2012 vorgesehen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Das Ergebnis der Lebensmittelkontrolle soll zukünftig auf einer farblich markierten Skala ausgewiesen werden. Der kontrollierte Betrieb ist dazu verpflichtet, das Ergebnis gut sichtbar auszuhängen; eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet wird diskutiert.

In einem zweiten Schritt sollen neben gastronomischen Betrieben dann auch weitere Unternehmen, wie zum Beispiel Lebensmittelhändler oder Wochenmarktbeschicker in dieses System einbezogen werden.

Vorausgegangen waren die Veröffentlichungen von „Ekel-Listen“ und „Smiley-Bewertungen“ zahlreicher Kommunen im Internet. Sie hatten auf zweifelhafter gesetzlicher Grundlage die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen mit Fotos dokumentiert, im Internet veröffentlicht und teilweise mit „Smiley-Symbol“ bewertet - und zwar, ohne die Unternehmen anzuhören und vor Durchführung des eigentlichen Verfahrens. Als Reaktion will die Verbraucherschutzministerkonferenz jetzt ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben einführen.

Wir befürchten Wettbewerbsverzerrungen in Folge der Umsetzung. Unternehmen, die eine negative Bewertung erfahren, werden nicht unmittelbar nach deren Beseitigung rehabilitiert, sondern müssen unter Umständen sehr lange auf die nächste Kontrolle und Bewertungen warten. Auch bereits positiv bewertete Unternehmen haben einen Vorteil gegenüber noch nicht kontrollierten Betrieben. Dies muss bei einer Umsetzung entsprechend beachtet werden. Gemeinsam mit dem DIHK machen wir uns dafür stark, eine Lösung zu finden, die dem Verbraucherschutz dient und gleichzeitig eine gute Anwendbarkeit für die Betriebe ermöglicht

DOKUMENT-NR. 97787

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