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HANDEL

Markenhersteller darf eBay-Vertrieb untersagen

Markenhersteller dürfen ihren Händlern den Vertrieb von Markenartikeln über Internet-Auktionsplattformen wie eBay verbieten, hat das Oberlandesgericht München 2009 entschieden
(Az. U (K) 4842/08).

Der finnische Sportartikelhersteller Amer Sports hatte seinen Vertriebspartnern vertraglich untersagt, seine Markenprodukte über Onlineplattformen zu vertreiben. Dieses Verkaufsverbot sei zulässig. Rechtsgrundlage dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung ist die Brüssler "Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen" (GVO). Sie lässt eigentlich verbotene wettbewerbseinschränkende Abmachungen für Markenhersteller mit einem eigenen Marktanteil von bis zu 30 Prozent zu; bei über
30 Prozent hingegen hat der freie Wettbewerb Vorrang. Innerhalb dieses Freiraums können Hersteller jedoch dem Oberlandesgericht München zufolge ihrem Zwischenhändler die Art des Verkaufs vorschreiben. Da nach einer eBay-Studie 40 Prozent der befragten Händler von solchen Verkaufsverboten betroffen sind, wird die Frage letztinstanzlich früher oder später vom Bundesgerichtshof abschließend geklärt werden müssen.

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