Regula Eggensperger-Merk
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Markenhersteller dürfen ihren Händlern den Vertrieb von
Markenartikeln über Internet-Auktionsplattformen wie eBay
verbieten, hat das Oberlandesgericht München 2009
entschieden
(Az. U (K) 4842/08).
Der finnische Sportartikelhersteller Amer Sports hatte seinen
Vertriebspartnern vertraglich untersagt, seine Markenprodukte über
Onlineplattformen zu vertreiben. Dieses Verkaufsverbot sei
zulässig. Rechtsgrundlage dieser ersten obergerichtlichen
Entscheidung ist die Brüssler "Gruppenfreistellungsverordnung für
vertikale Vertriebsvereinbarungen" (GVO). Sie lässt eigentlich
verbotene wettbewerbseinschränkende Abmachungen für
Markenhersteller mit einem eigenen Marktanteil von bis zu 30
Prozent zu; bei über
30 Prozent hingegen hat der freie Wettbewerb Vorrang. Innerhalb
dieses Freiraums können Hersteller jedoch dem Oberlandesgericht
München zufolge ihrem Zwischenhändler die Art des Verkaufs
vorschreiben. Da nach einer eBay-Studie 40 Prozent der befragten
Händler von solchen Verkaufsverboten betroffen sind, wird die Frage
letztinstanzlich früher oder später vom Bundesgerichtshof
abschließend geklärt werden müssen.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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