Wer zukünftig Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau (IHK) erfolgen.
Es sind vorbehaltlich ausreichender Anmeldungen folgende Prüfungstermine vorgesehen:
- 8. und 9. März 2012 (Anmeldeschluss 7. Februar 2012),
- 14. und 15. Juni 2012 (Anmeldeschluss 15. Mai 2012),
- 13. und 14. September 2012 (Anmeldeschluss 14. August 2012),
- 22. und 23. November 2012 (Anmeldeschluss 23. Oktober 2012).
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung.
Den Prüfungsinhalt hat der Gesetzgeber in § 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung vorgegeben. Die Versicherungsvermittlerverordnung finden Sie links stehend, ebenso wie die Prüfungssatzung für die Sachkundeprüfung, der Sie weitere detaillierte Regelungen zur Prüfung entnehmen können.
Bei der Durchführung der Prüfung arbeitet die IHK Region Stuttgart mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) als externem Dienstleister zusammen, welcher im Auftrag der IHK Region Stuttgart die notwendigen Daten für die Prüfungsanmeldung und -abwicklung erhebt, speichert und verarbeitet. Unter folgendem Link können Sie sich online zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau (IHK)" beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) anmelden:
http://www.versicherungsfachmann-ihk.de/stuttgart/
Bitte melden Sie sich spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Termin zur Prüfung an. Sie erhalten zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Einladung, in der Ihnen auch der Prüfungsort und die Uhrzeit genannt wird. Abmeldungen sind online über den oben genannten Link oder per Fax möglich, ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Einladung fällt hierfür eine Stornogebühr an.
Die Prüfungsgebühr beträgt 300 Euro für die komplette Prüfung und 150 Euro bei Wiederholung des praktischen Prüfungsteils. Details können dem Gebührentarif entnommen werden, der unter Publikationen zu finden ist.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird computergestützt geprüft, ein Beispiel für den Ablauf können Sie hier einsehen. Im mündlichen Teil wird ein Kundengespräch simuliert. Weitere Informationen können Sie auch unserer IHK-Information "Die Sachkundeprüfung" in der Servicespalte neben diesem Text entnehmen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die dort genannte Hotline für Versicherungsvermittler.