Service Center Existenzgründung
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Welche gewerberechtlichen Aspekte Sie bei einer Gründung beachten müssen:
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z.B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem Gewerbeamt der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadrt oder Gemeinde anmelden. Sie benötigen keine weitere Erlaubnis oder Zulassung.
Wissenswertes, wenn Sie einen Verlag gründen wollen:
ISBN für Bücher
Die "International Standard Book Number" (ISBN) macht als kurzes und eindeutiges Identifikationsmerkmal jedes Buch unverwechselbar. Sie begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen und wird bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH beantragt.
ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die "International Standard Serial Number" (ISSN) dient der Titelidentifizierung von sogenannten fortlaufenden Sammelwerken, d.h. von Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Zeitschriften und Zeitungen. Die ISSN ist eine achtstellige Zahl, die bei der Deutschen Bibliothek angefordert werden kann.
VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH Titelmeldeformulare abfordern, damit Ihre Veröffentlichungen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auch auf CD-ROM erhältlich ist.
Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.
Titelschutz/Titelschutz-Anzeige
Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.
Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk "STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung".
Sie können darüber hinaus ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine sogenannte Titelschutz-Anzeige ("Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für ...") schalten.
Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Bibliothek. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.
Förderhilfen
Richtlinien und Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes Baden Württemberg erhalten Sie vom Förderportal des Landes.
Gesetze
Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
Literatur:
Die IHK hat 2011 erneut die Bestandsmieten für Büroflächen in der Region erhoben. Die aktuellen Ergebnisse der Mietpreisumfrage spiegeln die höhere Nachfrage wieder. mehr
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat Dienstleistungsunternehmen der Beratungs-, Finanz-, Medien/IT-Branche, Technische Dienstleister und Gesundheitsdienstleister zu den Zukunftsaussichten ihrer Branche und zum Standort Region Stuttgart befragt. mehr
Die IHK Region Stuttgart hat Dienstleistungsbetriebe in der Region Stuttgart zu ihren Kundenbeziehungen befragt. mehr
Der Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen unterstützt Unternehmen bei der Auswahl der Leistungen, die an externe Dienstleister ausgelagert werden können. Außerdem gibt er Antworten auf die Frage, welche Faktoren bei der Wahl des Dienstleistungspartners ausschlaggebend sind. Download
Outsourcing wird inzwischen längst nicht mehr nur als Instrument zur Kostensenkung oder Konzentration auf das Kerngeschäft eingesetzt, sondern auch als Mittel zum Erwerb neuer Kompetenzen und als Hebel zur strategischen Unternehmenserneuerung. Das zeigt die Studie "Outsourcing von Dienstleistungen”, an der sich 366 Unternehmen unterschiedlicher Branchen beteiligten. Download
Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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