. .
Illustration

DIENSTLEISTUNGEN

Regelungen im Bewachungsgewerbe

Vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung erforderlich. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Für bestimmte Tätigkeitsfelder ist neben den allgemeinen gewerberechtlichen Voraussetzungen nicht nur die Teilnahme an der Unterrichtung, sondern das Ablegen der Sachkundeprüfung vor der IHK vorgeschrieben.

Informationen zur Unterrichtung nach § 34 a GewO und zu Vorbereitungskursen für die Sachkundeprüfung erhalten Sie beim IHK Bildungshaus. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs auf die Prüfung wird zwar empfohlen, ist jedoch nicht zwingend.

Als Lektüre zur Prüfungsvorbereitung eignet sich u.a. "Leitfaden Sachkunde-Prüfung, rechtliche Grundlagen", zu finden auf der Internetseite www.secumedia.de, oder "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" von Jochmann/Zitzmann, Boorberg Verlag, ISBN 3-415-03201-9

DIENSTLEISTUNGEN

Mindestlohn in der Sicherheitsbranche

Ab 1. Juni 2011 gilt für die Bewachungsunternehmen ein Mindestlohn. Für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg müssen mindestens 8,60 Euro je Stunde gezahlt werden. mehr

DOKUMENT-NR. 9459

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

Claus Coschurba

  • Telefon: 0711 2005-1461
  • Fax: 0711 2005-601530

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TIPP

Nachfrage bei Büroflächen boomt

Die IHK hat 2011 erneut die Bestandsmieten für Büroflächen in der Region erhoben. Die aktuellen Ergebnisse der Mietpreisumfrage spiegeln die höhere Nachfrage wieder. mehr

Der Dienstleistungssektor in der Region Stuttgart

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat Dienstleistungsunternehmen der Beratungs-, Finanz-, Medien/IT-Branche, Technische Dienstleister und Gesundheitsdienstleister zu den Zukunftsaussichten ihrer Branche und zum Standort Region Stuttgart befragt. mehr

Analyse zur Kundenorientierung

Die IHK Region Stuttgart hat Dienstleistungsbetriebe in der Region Stuttgart zu ihren Kundenbeziehungen befragt. mehr

Der Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen unterstützt Unternehmen bei der Auswahl der Leistungen, die an externe Dienstleister ausgelagert werden können. Außerdem gibt er Antworten auf die Frage, welche Faktoren bei der Wahl des Dienstleistungspartners ausschlaggebend sind. Download

Outsourcing wird inzwischen längst nicht mehr nur als Instrument zur Kostensenkung oder Konzentration auf das Kerngeschäft eingesetzt, sondern auch als Mittel zum Erwerb neuer Kompetenzen und als Hebel zur strategischen Unternehmenserneuerung. Das zeigt die Studie "Outsourcing von Dienstleistungen”, an der sich 366 Unternehmen unterschiedlicher Branchen beteiligten. Download

  • QUICKLINKS

Sicherheit in der Wirtschaft

Gewerbeflächen

Die IHK ist in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden und setzt sich für ausreichende und gut erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen ein. mehr